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Reinigungsplan für Praxen erstellen –
inkl. Checkliste

Ein Reinigungsplan ist in Arztpraxen Pflicht, aber die meisten Vorlagen im Netz taugen nichts. Hier finden Sie, was wirklich reingehört, wie Sie Bereiche einteilen und eine Checkliste zum Abarbeiten.

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Baden-Baden, Karlsruhe, Rastatt
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Warum ein Reinigungsplan Pflicht ist

Der Reinigungsplan schützt drei Gruppen: Patientinnen und Patienten vor Kreuzkontamination, Personal vor Infektionsrisiken und die Praxis vor rechtlichen Konsequenzen. Ohne schriftlichen Plan fehlt bei Prüfungen der Nachweis, dass Hygienemaßnahmen systematisch geplant und durchgeführt werden.

Das Gesundheitsamt prüft bei Begehungen explizit, ob ein aktueller Reinigungs- und Desinfektionsplan vorliegt, ob dieser auf die konkreten Räume zugeschnitten ist und ob die Durchführung dokumentiert wird. Eine generische Vorlage aus dem Internet reicht nicht – sie muss auf Ihre Praxis, Ihre Raumstruktur und Ihr Fachgebiet angepasst sein.

Rechtliche Anforderungen und Grundlagen

Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), ergänzt durch die Richtlinien der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut. Für Arztpraxen gelten die Anforderungen an Hygiene bei Ambulanzeingriffen und die Empfehlungen zu Flächendesinfektion.

Relevant sind außerdem die DIN-Normen für medizinische Einrichtungen, die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) und die Biostoffverordnung. Für zahnmedizinische Praxen kommen spezifische Anforderungen aus dem Medizinprodukterecht hinzu.

Der Reinigungsplan muss folgende Angaben enthalten: Was wird gereinigt (Objekt, Fläche), womit (Mittel, Konzentration), wie (Verfahren), wann (Frequenz), wer (zuständige Person). Diese fünf W-Fragen sind das Gerüst jedes Hygieneplans.

Bereiche und Einteilung nach Risiko

Die Räume einer Praxis werden nach Kontaminationsrisiko eingeteilt. Diese Einteilung bestimmt, wie oft und mit welchen Mitteln gereinigt werden muss. Vereinfacht unterscheiden wir drei Stufen:

Hochrisiko-Bereiche: Behandlungsräume, Eingriffsräume, Labor, Aufbereitungsraum für Instrumente. Hier gelten die strengsten Anforderungen. Alle Patientenkontakt-Flächen werden nach jedem Patienten desinfiziert, Böden täglich mit Desinfektionsmittel gewischt, Wände und Ausstattung regelmäßig desinfizierend gereinigt.

Mittelrisiko-Bereiche: Anmeldung, Wartezimmer, Sanitäranlagen für Patienten, Flure mit Patientenverkehr. Tägliche Reinigung mit geprüften Reinigungsmitteln, kritische Flächen (Türklinken, Anmeldetresen, Sanitär) mindestens täglich mit Flächendesinfektion.

Niedrigrisiko-Bereiche: Personalräume, Büro, Archiv, Lagerräume ohne Patientenkontakt. Hier reicht eine klassische Unterhaltsreinigung ähnlich wie im Büro. Frequenz in der Regel drei- bis fünfmal pro Woche.

Die Einteilung sollte im Reinigungsplan auf einem Grundriss visualisiert werden. So sehen Reinigungskräfte auf einen Blick, in welchen Räumen welche Verfahren gelten.

Reinigungsfrequenzen im Überblick

Bereich Reinigung Desinfektion
Behandlungsraum Bodentäglichtäglich / bei Kontamination
Patientenkontakt-Flächennach Bedarfnach jedem Patienten
Wartezimmertäglichwöchentlich / bei Bedarf
Anmeldung / Tresentäglichtäglich
Sanitär Patienten1–2 mal täglichtäglich
Personal-Räume3–5 mal wöchentlichnach Bedarf
Wände (sichtbarer Bereich)quartalsweisebei Kontamination
Lüftungsgittermonatlich

Diese Frequenzen sind Richtwerte. In hausärztlichen Praxen mit hohem Patientenaufkommen können höhere Frequenzen nötig sein. In kleineren fachärztlichen Praxen mit wenig Patientenverkehr reichen niedrigere Frequenzen. Der Hygieneplan muss individuell kalibriert werden.

Reinigung versus Desinfektion: Die Mittel

Reinigung entfernt sichtbaren Schmutz, Desinfektion tötet Keime ab. Beides ist nötig, aber in unterschiedlichen Situationen. Auf verschmutzten Flächen wirkt Desinfektion nicht zuverlässig – deshalb muss zuerst gereinigt, dann desinfiziert werden, wenn beides notwendig ist. In der Praxis kombinieren viele Mittel beides (Reinigungsdesinfektion).

Zulässige Desinfektionsmittel: Nur Mittel aus der VAH-Liste (Verbund für Angewandte Hygiene) oder der RKI-Liste verwenden. Für Flächendesinfektion in der Arztpraxis üblich: alkoholische Schnelldesinfektion für kleinere Flächen, aldehydhaltige oder quartäre Ammoniumverbindungen für Wischdesinfektion.

Einwirkzeit beachten: Desinfektionsmittel wirken nur bei Einhaltung von Konzentration und Einwirkzeit. Eine Fläche, die nach 30 Sekunden trockenwischen, ist nicht desinfiziert. Dokumentieren Sie die Vorgaben im Hygieneplan und schulen Sie das Personal.

Material und Werkzeug: Farbcodierte Mikrofasertücher (rot für Toilette, blau für Waschbecken, gelb für Patientenflächen, grün für Allgemein) verhindern Kreuzkontamination. Nach Verwendung bei mindestens 60 Grad waschen oder desinfizieren.

Dokumentation und Qualitätskontrolle

Jede Reinigung muss dokumentiert werden. Üblich ist ein Reinigungsprotokoll pro Raum und Tag, auf dem die Reinigungskraft Datum, Uhrzeit und Kürzel einträgt. Elektronische Dokumentation per Tablet-App wird häufiger, Papier reicht aber aus.

Die Dokumente werden mindestens ein Jahr aufbewahrt, bei haftungsrelevanten Vorfällen länger. Bei Prüfungen durch das Gesundheitsamt werden die Protokolle der letzten Monate stichprobenartig geprüft.

Qualitätskontrolle: Eine interne Stelle (Hygienebeauftragte der Praxis oder externe Hygieneberatung) prüft regelmäßig, ob der Plan eingehalten wird. Bei externen Dienstleistern empfehlen wir vierteljährliche Qualitätsgespräche mit Begehung.

In unseren Praxis-Objekten in Karlsruhe und Baden-Baden arbeiten wir mit elektronischen Reinigungsprotokollen, die jeden Einsatz dokumentieren. Das gibt der Praxisinhaberin oder dem Praxisinhaber jederzeit Auskunft darüber, was wann wie gereinigt wurde – und das hält bei Prüfungen.

Checkliste zum Abarbeiten

Diese 15 Punkte sollte Ihr Reinigungsplan beantworten:

1. Grundriss mit farblicher Einteilung der Risikobereiche liegt vor.
2. Für jeden Raum ist festgelegt, was gereinigt wird (Böden, Flächen, Sanitär, Ausstattung).
3. Reinigungsmittel sind mit Produktname, Konzentration und Einsatzbereich benannt.
4. Desinfektionsmittel stammen aus der VAH- oder RKI-Liste.
5. Einwirkzeiten sind dokumentiert und dem Personal bekannt.
6. Farbcode für Wischtextilien ist definiert.
7. Reinigungsfrequenz pro Raum und Objekt ist festgelegt.
8. Zuständige Personen sind benannt (intern oder externer Dienstleister).
9. Reinigungsprotokolle sind vorhanden und werden ausgefüllt.
10. Hygienebeauftragte Person ist benannt.
11. Schulung des Personals ist dokumentiert.
12. Aufbewahrungsfrist für Protokolle ist geregelt.
13. Prozess bei Kontamination (Blut, Erbrochenes) ist beschrieben.
14. Vorgehen bei Reklamationen ist definiert.
15. Plan wird jährlich auf Aktualität geprüft.

Häufige Fragen

Muss der Reinigungsplan aushängen?

Er muss zugänglich sein, nicht zwingend aushängen. In Sanitär- und Reinigungsräumen ist der Aushang aber Standard. Das Gesundheitsamt prüft, ob Reinigungskräfte auf den Plan zugreifen können.

Wie oft muss der Plan aktualisiert werden?

Mindestens jährlich, außerdem bei Änderungen der Raumnutzung, der Ausstattung oder der Reinigungsmittel. Dokumentieren Sie die Aktualisierung mit Datum und Unterschrift der Hygienebeauftragten.

Kann ich einen Muster-Hygieneplan nutzen?

Als Ausgangspunkt ja, aber Sie müssen ihn an Ihre Praxis anpassen. Ein unangepasster Muster-Plan (Beispiel: enthält einen Eingriffsraum, den Sie gar nicht haben) führt bei Prüfungen zu Beanstandungen.

Selbst erstellen oder Hygieneberatung beauftragen?

Für kleine Praxen mit Standardausstattung ist Selbsterstellung machbar. Bei Eingriffsräumen, Sonderausstattung oder wenn Sie unsicher sind, lohnt sich eine einmalige Hygieneberatung. Rechnen Sie mit 500 bis 1.200 Euro für eine vollständige Plan-Erstellung mit Begehung.

Übernimmt der Reinigungsdienst den Plan?

Professionelle Reinigungsdienste unterstützen bei der Umsetzung und bringen Fachwissen ein. Die Verantwortung für Inhalt und Aktualität liegt aber immer bei der Praxisleitung. Der Dienstleister führt aus, was der Plan vorgibt.

Wenn Sie einen auf medizinische Einrichtungen spezialisierten Reinigungsdienst in Baden-Baden, Karlsruhe oder Rastatt suchen, beschreiben Sie Ihre Praxis im Fragebogen. Wir bieten Hygieneberatung als Zusatzleistung und arbeiten mit festen Teams, die auf Praxen spezialisiert sind.

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